1. Geltungbereich
Die folgenden Regelungen gelten im Falle eines zwischen CE Expert Thomas Lorenz (nachstehend „CE”genannt) und einem Kunden zustande kommenden Rechtsgeschäftes. CE liefert an den Kunden u.a. Druckwerke, Software, Bild- und Tonaufzeichnungen und sonstige Inhalte auf Datenträgern und über Onlineanwendungen sowie den elektronischen Zugang zu Inhalten und/oder eine Kombination der vorgenannten Produkte (nachstehend „PRODUKTE” genannt). Die nachstehenden Bedingungen ersetzen alle bisher mit dem Kunden vereinbarten früheren Versionen Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Widersprechen sich die nachstehenden und die jeweils den Produkten beigefügten Bedingungen, so gehen die beigefügten vor. Bei Verträgen über fortlaufende Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle Folgelieferungen, auch wenn sich CE nicht auf diese beruft. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die CE nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für CE unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Lieferungen und Preise
Die Preise gelten netto, ab Werk, bei Warenlieferung zuzüglich Porto und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Vertrag über den fortlaufenden Bezug von Produkten ist CE nach Ablauf jeder Periode oder Lieferung berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen.
3. Vertragsverlängerung und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess.
4. Eigentumsvorbehalt
CE behält sich bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor. Ist der Kunde Händler, so ist er im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Der Händler tritt die Kaufpreisforderungen aus diesen Weiterverkäufen bis zur Höhe des jeweiligen von CE in Rechnung gestellten Bruttopreises an CE ab.
5. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von CE wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig tituliert.
6. Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für gewährleistungsrechtliche Ansprüche beträgt 1 Jahr, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen 2 Jahre. CE leistet lediglich Gewähr dafür, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Überlassung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung von Dokumentation verursacht werden, übernimmt CE keine Haftung. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.
7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von CE z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten, Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb einer Maschine oder Anlage, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
- Vorsatz,
- grobe Fahrlässigkeit des Inhabers / der Mitarbeiter
- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- arglistigem Verschweigen eines Mangels
zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder Unmöglichkeit. Sofern CE fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
8. Verwendung und Inhalt von Dokumentation
CE ist bemüht, Dokumentation stets nach neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl von Dokumentation und deren Einsatz und Nutzung fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.
9. Urheberrechte und Nutzungsumfang
CE räumt dem Kunden an gelieferten Dokumenten und Dienstleistungen ein einfaches Nutzungsrecht nur zum eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf die gelieferte Leistung zum Zweck der eigentlichen Bestimmung und zu erforderlichen Sicherungszwecken vervielfältigen.
10. Datenschutz
CE gewährleistet, dass die vom Kunden übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden. Aufgrund der Zurverfügungstellung über Internet lässt sich aber ein fremdes Einwirken auf die Systemumgebung nicht ausschließen.
11. Beendigung des Vertragsverhältnisses
CE hat bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden und bei Zahlungsverzug das Recht, den Zugang zu Dokumenten zu sperren, sowie vertraglich vereinbarte Tätigkeiten zu beenden.
12. Zugangsdaten und Passwörter
Der Kunde verpflichtet sich überlassene Zugangsdaten sowie dazu eingerichtete Passwörter streng vertraulich und mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
14. Datenpflege
Bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, liegt die Verantwortung für den Inhalt und die Pflege der von ihm eingebrachten Daten beim Kunden. Es besteht insoweit keine Verpflichtung von CE, die Daten des Kunden auf Schlüssigkeit oder Richtigkeit zu prüfen; jegliche inhaltliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Einhaltung von sämtlichen ihn treffenden steuerrechtlichen und buchführungsrechtlichen Pflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
15. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist Offenbach. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten Teile des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.